KWK-Betreiber mit kleiner Leistung befreit
im Sinne von SenerTec
KWK-Betreiber mit kleiner Leistung befreit
energetische Anforderungen erfüllen
Mehr Rechtssicherheit für KWK-Anlagen
Das Energiesammelgesetz (EnSaG) trat mit Wirkung vom 21.12.2018 in Kraft. Mit dem EnSaG sind zahlreiche Änderungen im Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften verbunden.
Die wichtigsten Änderungen für Dachsbetreiber:
Das bedeutet mehr Planungssicherheit beim Betrieb der hocheffizienten KWK-Anlagen.
Der Dachs. Das Kraftwerk für Wärme und Strom.