Holen Sie sich die Energiesteuer zurück
Auch in diesem Jahr möchten wir Sie bei der Auswahl der richtigen Formulare mit unserem Abrechnungsprogramm zur Energiesteuer-Rückerstattung unterstzützen. Der Antrag auf Rückerstattung der Energiesteuer, für den im Dachs verfeuerten Brennstoff, ist beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Die Rückerstattung wird gewährt, wenn der Antrag spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres, beim Hauptzollamt gestellt wird. Der Erstattungsantrag z.B. für das Jahr 2017 muss also spätestens bis zum 31.12.2018 gestellt sein. Nutzen Sie hierfür unser bewährtes und für Sie kostenfreies Abrechnungsprogramm, welches Sie weiter unten downloaden können.

Neue Version für das Abrechnungs-
jahr 2017
jetzt verfügbar
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