Förderungen, Einnahmen & Einsparungen
Ein gewöhnliches Heizsystem verursacht Investitions- sowie laufende Kosten, erzeugt aber nur Wärme. Viele Immobilieneigentümer fragen sich daher: „Das muss doch (kosten)effizienter gehen, oder?“
Und tatsächlich gibt es – auch für die Besitzer von größeren oder älteren Privat- und Gewerbeimmobilien – eine spannende Option: Eine KWK-Anlage wie der „Dachs 5.5“ von SenerTec kann durch sein effizientes 2-in-1-Prinzip nicht nur heizen, sondern zusätzlich Strom erzeugen. Das sorgt einerseits für reduzierte CO2-Emissionen, andererseits aber auch für hohe Kosteneinsparungen.
Die wichtigsten, finanziellen Vorteile des Dachs 2.9/5.5 im Überblick:
1. Einsparung von Stromkosten
2. Entlastung von der Energiesteuer
3. Befreiung von der Stromsteuer
4. Einspeisung von selbst erzeugtem Strom
5. Attraktive Fördermöglichkeiten nach dem KWKG
1. Einsparung von Stromkosten
Mit einem Dachs können hohe Summen an Stromkosten eingespart werden: Der Strom, den der Dachs im Heizungskeller kostengünstig selbst erzeugt, muss nicht mehr teuer zugekauft werden.
2. Entlastung von der Energiesteuer
Für den im Dachs eingesetzten Brennstoff können Dachs Betreiber eine Teil-Entlastung von der gezahlten (im Brennstoffpreis enthaltenen) Energiesteuer erhalten. Der Entlastungsantrag ist spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.
3. Befreiung von der Stromsteuer
Dachs Betreiber sind von der Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh (bzw. 0,05 ct/kWh produzierendes Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft) auf ihren eigenerzeugten Strom, den sie selbst verbrauchen, befreit.
4. Einspeisung von selbst erzeugtem Strom
Wenn mehr Strom vom Dachs erzeugt wird, als vor Ort benötigt wird, kann dieser gegen eine attraktive Vergütung in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist werden. Die Vergütung für den eingespeisten Dachs Strom setzt sich dabei aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- dem KWK-Zuschlag gemäß KWKG (im Förderzeitraum)
- dem üblichen Strompreis (unabhängig vom Förderzeitraum)
Als „üblicher Preis“ gilt der an der Leipziger Strombörse EEX erzielte durchschnittliche Baseload-Preis (KWK-Index) des jeweils vorangegangenen Quartals. Für den KWK-Strom, der im dritten Quartal 2024 eingespeist wird, erhalten die hierfür berechtigten KWK-Anlagenbetreiber beispielsweise 7,176 Cent/kWh. In den letzten zwei Jahren betrug der Durchschnittswert für den Baseload-Preis rund 13,61 Cent/kWh.
Den attraktiven KWK-Zuschlag gibt es, wie oben aufgeführt, im Förderzeitraum noch on top.
5. Attraktive Fördermöglichkeiten
Grundlage der Förderung von KWK-Anlagen ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Es regelt eine umlagefinanzierte Förderung für die gemeinsame und besonders effiziente Erzeugung von Strom und Wärme. Betreiber von KWK-Anlagen können demnach zeitlich befristete Zuschlagszahlungen (KWK-Zuschlag) erhalten. Voraussetzung für diese Zuschläge ist die Zulassung der Anlage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Besonders spannend: Zuschlagszahlungen erhalten die Dachs Betreiber während des Förderzeitraums nicht nur für ihren eigenerzeugten KWK-Strom, den sie in das Netz einspeisen, sondern sogar für den eigenerzeugten KWK-Strom, den sie selbst verbrauchen.
So ergibt sich ein attraktives Paket bestehend aus Einsparungen, Einnahmen, Fördergeldern und Steuerentlastungen, von dem der Betreiber einer Dachs KWK-Anlage profitiert. Wie hoch die finanziellen Vorteile durch den Betrieb einer KWK-Anlage letztendlich im Einzelfall ausfallen, ist abhängig von verschiedenen Faktoren.
Eine kostenfreie Wirtschaftlichkeitsberechnung und die individuellen Fördermöglichkeiten für ihr Projekt erhalten Interessierte unverbindlich bei einem unserer Kompetenzcenter.
Hinweis: Die hier genannten Informationen beziehen sich auf den Dachs 2.9/5.5. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden; ausschlaggebend sind zum Zeitpunkt der Antragsstellung oder des Vorhabenbeginns die aktuelle Gesetzeslage und die aktuell gültigen Förderungen. Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht und bestimmte Anforderungen erfüllt sein müssen. Wir empfehlen daher im Vorfeld immer eine Beratung durch einen unserer Energieexperten. Stand 07/2024