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    Anmeldung von KWK-Anlagen notwendig

     

    Betreiber von KWK-Anlagen können sich seit Anfang des Jahres nur noch über das Markstammdatenregister, das neue Webportal der Bundesnetzagentur, anmelden. Dabei müssen BHKW-Besitzer ihre eigenen Daten sowie die Daten der Anlage angeben. Die Registrierungspflicht betrifft sowohl neue als auch bestehende BHKWs. Sie gilt auch, wenn KWK-Anlagen bereits in einem anderen Register, wie etwa beim Netzbetreiber, eingetragen wurden.

    Klingt kompliziert? Wir helfen Ihnen! Wie das Ganze funktioniert, zeigen wir Ihnen in diesem Video:

    Ein Dachs macht Häuser energieeffizient

    Mehr Infos zum Marktstammdatenregister

    Mehr Hilfe bei der Registrierung finden Sie auf der Seite des Marktstammdatenregisters.