Marktstammdaten-
register:

Anmeldung von KWK-Anlagen notwendig

 

Betreiber von KWK-Anlagen können sich seit Anfang des Jahres nur noch über das Markstammdatenregister, das neue Webportal der Bundesnetzagentur, anmelden. Dabei müssen BHKW-Besitzer ihre eigenen Daten sowie die Daten der Anlage angeben. Die Registrierungspflicht betrifft sowohl neue als auch bestehende BHKWs. Sie gilt auch, wenn KWK-Anlagen bereits in einem anderen Register, wie etwa beim Netzbetreiber, eingetragen wurden.

Klingt kompliziert? Wir helfen Ihnen! Wie das Ganze funktioniert, zeigen wir Ihnen in diesem Video:

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