Energiesteuer-Rückerstattung
für den Dachs
Holen Sie sich die Energiesteuer zurück!
Für den im Dachs eingesetzten Brennstoff erhalten Sie als Dachs-Betreiber eine teilweise Entlastung von der gezahlten (im Brennstoffpreis enthaltenen) Energiesteuer. Der Entlastungsantrag ist spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.
Bitte beachten Sie: Ab dem Steuerjahr 2024 ist nur noch eine Energiesteuer-Teilentlastung möglich.